dok:lizenztausch

Können Lizenzen umgetauscht oder annuliert werden?

Der Umtausch von Lizenzen ist nicht möglich. Oder anders ausgedrückt: Wir kaufen keine Lizenzen zurück und machen Ihnen für annulierte Lizenzen auch keine Gutschrift für anderen Lizenzen. Sie müssen zusätzliche Lizenzen also erwerben und können die nicht mehr benötigten Lizenzen nicht dafür in Zahlung geben.

Es gibt allerdings eine Ausnahme wenn Sie ein komplett neues BPS System erwerben. In diesem Fall können Sie einmalig und bis maximal 3 Monate nach dem Kauf die Lizenzverteilung ändern, das heisst X Module A weniger und dafür gleichzeitig X Module B mehr. Diese Ausnahmeregelung wird gewährt da der genaue Bedarf manchmal nicht im Voraus bestimmt werden kann.

Wenn Sie zwei oder mehr BPS Instanzen haben ist das Verschieben einzelner Lizenzen zwischen den Instanzen möglich. Auch ist es möglich mehrere Instanzen auf eine zusammenzuführen, wobei die Grundlizenzen der nicht mehr verwendeten Instanzen erlöschen.

Wenn gleichzeitig andere Lizenzen erworben werden ist die Verschiebung respektive Zusammenführung kostenlos, andernfalls wird eine Umtriebsgebühr von Fr. 100 in Rechnung gestellt.

Die Annulation von nicht mehr benötigten Lizenzen ist möglich und sinnvoll wenn sie diese nicht mehr im Supportvertrag belastet haben wollen. Eine spätere Reaktivierung der annulierten Lizenzen ist nicht möglich, es ist also nicht möglich Lizenzen nur vorübergehend stillzulegen und später wieder zu reaktivieren. Wenn später wieder mehr dieser Lizenzen benötigt werden, so müssen diese neu erworben werden.

Wenn gleichzeitig andere Lizenzen erworben werden ist die Annulation kostenlos, andernfalls wird eine Umtriebsgebühr von Fr. 100 in Rechnung gestellt.

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  • Zuletzt geändert: 22.03.2021 15:38
  • von ibk